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Garagenmiete
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Bei der Garagenmiete ist zu unterscheiden, ob bezüglich der Garage/Abstellplatz ein eigenständiger Mietvertrag besteht oder ob über Wohnung und Garage/Abstellplatz ein einheitlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde. Im zweiten Fall ist das strengere Wohnraummietrecht anzuwenden.
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