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Fahrradabstellraum
Gehört zu dem Miethaus ein Fahrradabstellraum oder -abstellplatz, so ist der Mieter auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung berechtigt, diese Gemeinschaftseinrichtung mitzubenutzen.
Der Mieter hat allerdings keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes.
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