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Abstands- und Ablösevereinbarungen
Eine Abstandsvereinbarung ist ein Vertrag mit einem Wohnungssuchenden über eine Zahlung, die als Gegenleistung für die Besitzaufgabe gedacht ist. Das Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Vertrag wirksam ist.
Unter einer Ablösevereinbarung dagegen versteht man einen Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, vom Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben.
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